Familienleistungen
Kinderzuschlag: Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen
Veröffentlicht am 02. Juni 2026
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine ergänzende Leistung zum Kindergeld. Er richtet sich an Familien, deren Einkommen zwar für die Eltern reicht, aber den finanziellen Bedarf der Kinder nicht vollständig deckt.
Wer kann Kinderzuschlag bekommen?
Anspruch haben Eltern, die mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, Kindergeld beziehen und ein bestimmtes Mindesteinkommen erreichen. Gleichzeitig darf das Einkommen eine festgelegte Höchstgrenze nicht überschreiten.
Ziel der Leistung ist es, den Bezug von Bürgergeld zu vermeiden und Erwerbsarbeit zu stärken.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 297 Euro pro Kind und Monat. Die genaue Höhe hängt von Einkommen, Wohnkosten und Zahl der Kinder ab.
Wer Kinderzuschlag erhält, hat zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe – zum Beispiel für Schulausflüge, Mittagessen oder Lernförderung.
Online-Rechner und Antrag
Auf der Website der Familienkasse steht ein KiZ-Lotse zur Verfügung, mit dem Eltern unverbindlich prüfen können, ob ein Anspruch besteht.
Der eigentliche Antrag kann online oder schriftlich gestellt werden. Belege zu Einkommen und Wohnkosten sind beizulegen.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag wird bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Vor dem Antrag empfiehlt sich der KiZ-Lotse zur Vorprüfung.
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