Familienleistungen
Kindergeld: Anspruch, Höhe und Antrag
Veröffentlicht am 01. Juni 2026
Kindergeld ist die bekannteste Familienleistung in Deutschland. Es soll sicherstellen, dass Eltern für jedes Kind einen Grundbetrag zur Verfügung haben. Dieser Beitrag fasst zusammen, wer Anspruch hat, wie viel ausgezahlt wird und wie der Antrag funktioniert.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Anspruch auf Kindergeld haben in der Regel Eltern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Auch bestimmte Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit können Kindergeld erhalten, wenn sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Berücksichtigt werden leibliche Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder sowie Enkel und Geschwister, die im Haushalt leben.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Kind und Monat. Es wird einheitlich für jedes Kind in gleicher Höhe ausgezahlt.
Die Auszahlung erfolgt monatlich durch die zuständige Familienkasse direkt auf das angegebene Konto.
Bis zu welchem Alter wird gezahlt?
Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum 18. Geburtstag gezahlt. In bestimmten Fällen verlängert sich der Anspruch: bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag, bei Arbeitslosigkeit unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 21. Geburtstag.
Für Kinder mit Behinderung kann der Anspruch unbefristet bestehen, wenn sie sich nicht selbst unterhalten können.
Wie wird Kindergeld beantragt?
Der Antrag wird schriftlich oder online bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Benötigt werden unter anderem die Geburtsurkunde des Kindes und die Steuer-Identifikationsnummern der Eltern und des Kindes.
Eine rückwirkende Auszahlung ist nur für maximal sechs Monate möglich. Es lohnt sich daher, den Antrag früh zu stellen.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt – online über das Portal der Familienkasse oder per Formular. Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes stellen den Antrag bei ihrer Dienststelle.
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