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Schwangerschaft

Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens

Veröffentlicht am 06. Juni 2026

Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Sie ergänzt staatliche Leistungen und greift dort, wo andere Hilfen nicht oder nicht schnell genug verfügbar sind.

Wer kann Hilfe bekommen?

Antragsberechtigt sind Schwangere mit Wohnsitz in Deutschland, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Maßgeblich ist die individuelle Notlage.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht – die Leistungen sind freiwillige Hilfen.

Wofür kann die Hilfe verwendet werden?

Die Mittel können unter anderem für Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattung des Kindes, Einrichtung der Wohnung oder die Weiterführung des Haushalts eingesetzt werden.

Die genaue Verwendung wird mit der Schwangerschaftsberatungsstelle besprochen.

Wie wird der Antrag gestellt?

Anträge werden ausschließlich über anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt – zum Beispiel bei Caritas, Diakonie, AWO, pro familia oder dem Sozialdienst katholischer Frauen.

Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Der Antrag wird über eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort gestellt. Adressen finden sich auf der Website der Bundesstiftung und über das Hilfetelefon Schwangere in Not.

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