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Nach der Geburt

Elterngeld: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Veröffentlicht am 03. Juni 2026

Elterngeld unterstützt Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und deshalb nicht oder weniger arbeiten. Es gibt drei Varianten, die sich kombinieren lassen.

Basiselterngeld

Basiselterngeld ersetzt das wegfallende Einkommen zu rund 65 bis 67 Prozent. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat.

Pro Kind können Eltern Basiselterngeld für insgesamt 14 Monate beziehen, wenn sich beide Elternteile beteiligen. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate allein nutzen.

ElterngeldPlus

ElterngeldPlus eignet sich besonders für Eltern, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten. Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus mit halber Höhe.

So lässt sich die Bezugsdauer verlängern und Beruf und Familie besser verbinden.

Partnerschaftsbonus

Wenn beide Elternteile zeitgleich in Teilzeit arbeiten, können sie zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten – den sogenannten Partnerschaftsbonus.

Voraussetzung ist, dass beide in einem festgelegten Stundenrahmen arbeiten.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Eltern, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Seit den letzten Reformen gilt zudem eine Einkommensgrenze, oberhalb derer kein Anspruch mehr besteht.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes beantragt – je nach Wohnort beim Jugendamt, der Stadtverwaltung oder einer Landesbehörde. Viele Länder bieten Online-Anträge an.

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