Rente & Vorsorge
Kindererziehungszeiten in der Rente (V0800)
Veröffentlicht am 05. Juni 2026
Wer Kinder erzieht, sammelt automatisch Rentenansprüche. Diese sogenannten Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten erhöhen die spätere Rente – auch wenn in dieser Zeit nicht oder nur wenig gearbeitet wurde.
Was sind Kindererziehungszeiten?
Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden bis zu drei Jahre pro Kind angerechnet.
Für vor 1992 geborene Kinder gelten kürzere Zeiträume, die durch die sogenannte Mütterrente teilweise angeglichen wurden.
Berücksichtigungszeiten
Zusätzlich werden bis zum zehnten Geburtstag des Kindes sogenannte Berücksichtigungszeiten anerkannt. Sie können sich positiv auf die Wartezeit und die Rentenhöhe auswirken.
Wem werden die Zeiten zugeordnet?
Grundsätzlich werden die Zeiten der Mutter angerechnet. Eltern können aber auch eine andere Aufteilung bestimmen – zum Beispiel zugunsten des Vaters.
Die Zuordnung erfolgt mit dem Formular V0800 der Deutschen Rentenversicherung.
Warum sich die Klärung lohnt
Eine vollständige Klärung der Erziehungszeiten kann die spätere Rente spürbar erhöhen. Wer Lücken im Versicherungsverlauf hat, sollte rechtzeitig einen Kontenklärungsantrag stellen.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Anträge stellst du direkt bei der Deutschen Rentenversicherung – online, postalisch oder bei einer Beratungsstelle. Für die Aufteilung der Zeiten wird das Formular V0800 verwendet.
Nützliche Links
Weitere Beiträge
Weitere Informationen für Eltern entdecken
Alle Beiträge zu Familienleistungen findest du in der Blog-Übersicht.
Zur Blog-Übersicht