Alleinerziehend
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Veröffentlicht am 07. Juni 2026
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und vom anderen Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt erhalten.
Wer hat Anspruch?
Anspruch hat ein Kind, das bei einem alleinerziehenden Elternteil mit Wohnsitz in Deutschland lebt und vom anderen Elternteil keinen oder weniger als den gesetzlichen Mindestunterhalt erhält.
Die Leistung wird bis zum 18. Geburtstag gezahlt, ab dem 12. Geburtstag unter zusätzlichen Voraussetzungen.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe richtet sich nach dem Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle und dem Alter des Kindes. Vom Betrag wird das volle Kindergeld für ein erstes Kind abgezogen.
Die genauen Beträge werden jährlich angepasst und sind beim zuständigen Jugendamt oder online verfügbar.
Rückgriff beim anderen Elternteil
Das Jugendamt holt sich die Beträge soweit möglich vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück. Für das Kind und den alleinerziehenden Elternteil ist dies finanziell neutral.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Der Antrag wird beim Jugendamt der Stadt oder des Landkreises gestellt, in dem das Kind wohnt. Viele Kommunen bieten Antragsformulare online an.
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