Familienleistungen
Länderzuschüsse ab Drillingen: Welche Bundesländer Mehrlingsfamilien extra unterstützen
Veröffentlicht am 01. Juli 2026
Wer Drillinge oder mehr Mehrlinge bekommt, steht finanziell und organisatorisch vor ganz anderen Herausforderungen als Eltern eines einzelnen Kindes. Einige Bundesländer in Deutschland haben das erkannt und zahlen zusätzliche, einkommensunabhängige Zuschüsse oder übernehmen Ehrenpatenschaften mit Geldleistungen. In diesem Beitrag findest du einen kompakten Überblick über wichtige Länderprogramme ab Drillingsgeburt.
Grundprinzip – Zusatzleistungen der Länder ab Drillingen
Neben bundesweiten Leistungen wie Kindergeld und Elterngeld gibt es in mehreren Bundesländern zusätzliche Hilfen speziell ab Drillingsgeburten.
Diese Zuschüsse sind meist einmalig, steuerfrei, oft pfändungsfrei und unabhängig vom Einkommen. Häufig sind sie mit Ehrenpatenschaften oder Landesstiftungen verknüpft.
Als Beispiele nennen wir das Mehrlingsgeburten-Programm der L-Bank in Baden-Württemberg (1.700 Euro je Mehrlingskind ab Drillingen, einkommensunabhängig), die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ in Bayern und die Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten ab Drillingen (1.000 Euro je Kind) sowie die Förderung für Familien mit Mehrlingen in Niedersachsen (500 Euro je Kind, aufgeteilt zur Geburt und zur Einschulung).
Beispiele – Was zahlen die Bundesländer?
In Baden-Württemberg zahlt das Mehrlingsgeburten-Programm der L-Bank einmalig 1.700 Euro pro Mehrlingskind ab Drillingen. Die Leistung ist einkommensunabhängig, steuerfrei und pfändungsfrei; der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt gestellt werden.
Bayern unterstützt über die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ mit einer einmaligen Zuwendung für Erstanschaffungen – zum Beispiel 515 Euro pro Kind – sowie gegebenenfalls mit einem Zuschuss zu Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung. Zusätzlich gibt es ab Drillingen die Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten mit einmalig 1.000 Euro je Kind.
Niedersachsen bietet Familien mit Mehrlingen ab Drillingen eine einmalige Förderung von 500 Euro pro Kind. Der Betrag wird je zur Hälfte zur Geburt und zur Einschulung ausgezahlt. Die Ehrenpatenschaft des Sozialministers begleitet die Familie; der Antrag ist innerhalb von 12 Monaten nach Geburt bzw. Einschulung zu stellen.
Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine einmalige Hilfe von 1.000 Euro pro Kind bei Mehrlingsgeburt ab Drillingen. Die Zahlung ist einkommensunabhängig und muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt beantragt werden.
In Sachsen-Anhalt gibt es über die Landesstiftung eine einmalige finanzielle Hilfe von 1.400 Euro pro Mehrlingskind ab Drillingen, verbunden mit der Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten.
Nordrhein-Westfalen hat das sogenannte „Mehrlingsgeld“ für Eltern von Drillingen oder mehr Mehrlingen ab dem Geburtsjahrgang 2019 eingeführt. Details zu Höhe und Voraussetzungen können über das Familienportal NRW abgerufen werden.
Auch weitere Länder wie Brandenburg, Hessen und Sachsen kennen Zuwendungen oder Ehrenpatenschaften für Mehrlingsfamilien, teils mit gestaffelten Zahlungen über mehrere Jahre.
So stellst du den Antrag richtig
Zuständig sind je nach Programm die Landesbanken, Landesjugendämter, Staatskanzleien oder Landesämter für Soziales.
Typische Unterlagen sind Geburtsurkunden der Kinder, Meldenachweise, der Nachweis des Hauptwohnsitzes im jeweiligen Bundesland sowie gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht.
Viele Programme haben eine Frist von 12 Monaten nach der Geburt – oder nach der Einschulung, wenn es sich um den zweiten Teilbetrag handelt.
Empfehlung: Prüfe frühzeitig die Webseiten deiner Landesregierung und der zuständigen Familienportale. Bei Unsicherheiten lohnt es sich, die angegebene Kontaktstelle anzurufen oder zu mailen.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Zuständig sind je nach Bundesland und Programm die Landesbanken, Landesjugendämter, Staatskanzleien oder Landesämter für Soziales. Typische Unterlagen sind Geburtsurkunden, Meldenachweise und der Nachweis des Hauptwohnsitzes im jeweiligen Bundesland. Die meisten Programme verlangen eine Antragsfrist von 12 Monaten nach der Geburt.
Nützliche Links
- Mehrlingsgeburten-Programm L-Bank (Baden-Württemberg)
- Schwanger in Bayern – Mehrlinge
- Mehrlingsgeburten in Bayern (PDF)
- Familien in Niedersachsen – Hilfen für Familien mit Mehrlingen
- Familienleistungen MV – Mehrlingsgeburten
- LVwA Sachsen-Anhalt – Finanzielle Hilfe für Mehrlingsfamilien
- Mehrlingsgeld NRW
- Brandenburg – Zuschuss Mehrlingsgeburten
- Hessen – Leistung für Mehrlingsfamilien
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