Familienleistungen
Mehrlingszuschlag beim Elterngeld: So viel extra Geld gibt es pro Kind
Veröffentlicht am 30. Juni 2026
Elterngeld ist nach der Geburt die wichtigste Einkommensersatzleistung für Eltern – das gilt besonders bei Mehrlingsgeburten. Viele Zwillings- oder Drillingseltern wissen jedoch nicht, dass es neben dem regulären Elterngeld einen Mehrlingszuschlag für jedes zusätzliche Kind aus derselben Schwangerschaft gibt. Hier erfährst du, wie der Mehrlingszuschlag funktioniert, wie hoch er ausfällt und worauf du bei der Antragstellung achten solltest.
Was ist der Mehrlingszuschlag?
Bei einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld nicht für jedes Kind einzeln berechnet, sondern nur einmal pro Geburt. Damit Mehrlingseltern trotzdem zusätzlich unterstützt werden, gibt es ab dem zweiten Kind derselben Schwangerschaft einen festen Mehrlingszuschlag.
Der Zuschlag wird über den gesamten Bezugszeitraum des Elterngeldes zusätzlich zum regulären Elterngeld gezahlt – also Monat für Monat, solange der Anspruch besteht. Eine ausführliche Übersicht zu den Varianten des Elterngeldes findest du in unserem Beitrag zu Elterngeld.
Wie hoch ist der Mehrlingszuschlag?
Die Höhe des Zuschlags hängt davon ab, ob Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bezogen wird. Beim Basiselterngeld beträgt der Mehrlingszuschlag 300 Euro pro weiterem Kind und Monat. Bei Zwillingen sind das 300 Euro, bei Drillingen 600 Euro, bei Vierlingen 900 Euro und bei Fünflingen 1.200 Euro zusätzlich pro Monat.
Beim ElterngeldPlus wird der Zuschlag entsprechend halbiert: 150 Euro pro weiterem Kind und Monat – dafür wird er über die doppelte Anzahl Monate gezahlt.
Wichtig: Der Mehrlingszuschlag kommt immer zusätzlich zum berechneten Elterngeld. Das eigentliche Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt – der Zuschlag ist davon unabhängig.
Antragstellung – Muss ich den Zuschlag extra beantragen?
Ein separates Formular für den Mehrlingszuschlag gibt es nicht. Der Zuschlag wird automatisch im Rahmen des normalen Elterngeldantrags bei der zuständigen Elterngeldstelle geprüft und ausgezahlt.
Wichtig ist, dass dem Antrag die Geburtsurkunden aller Kinder beigefügt werden. Die Elterngeldstelle berücksichtigt den Mehrlingszuschlag dann automatisch in der Berechnung.
Empfehlung: Im Antrag und im Kontakt mit der Elterngeldstelle ausdrücklich auf die Mehrlingsgeburt hinweisen. So lassen sich Rückfragen und Verzögerungen vermeiden.
Grenzen und typische Missverständnisse
Auch bei Zwillingen oder Drillingen gibt es nicht „doppelt“ oder „dreifach“ Elterngeld pro Kind. Es bleibt bei einer Elterngeldberechnung pro Geburt – plus dem Zuschlag für jedes weitere Kind derselben Schwangerschaft.
Die Einkommensgrenzen für den Elterngeldanspruch ändern sich durch eine Mehrlingsgeburt nicht. Wer oberhalb der Grenze liegt, hat auch als Mehrlingsfamilie keinen Anspruch auf Elterngeld – und damit auch nicht auf den Zuschlag.
Mehrlingseltern können wie alle Eltern frei zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus wählen oder die Varianten kombinieren. Gerade bei Zwillingen und Drillingen lohnt es sich, verschiedene Modelle einmal in Ruhe durchzurechnen.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Der Mehrlingszuschlag wird zusammen mit dem Elterngeld bei der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes beantragt – je nach Wohnort beim Jugendamt, der Stadtverwaltung oder einer Landesbehörde. Viele Bundesländer bieten den Antrag inzwischen online an. Wichtig ist, die Geburtsurkunden aller Mehrlingskinder beizulegen und im Antrag ausdrücklich auf die Mehrlingsgeburt hinzuweisen.
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